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Körperschaftssteuer
1. Buchhaltung und Vorbereitung von Jahresabschlüssen
 
Nachdem die Geschäftstätigkeit aufgenommen und beim Finanzamt angemeldet wurde, besteht die Verpflichtung zur Buchführung und monatlichen oder vierteljährlichen Abgabe von Steuererklärungen sowie von Jahressteuererklärungen.
 
Für Kunden, die in Spanien ein Geschäft eröffnen, bietet Fuster & Associates einen Komplettservice, der von der anfänglichen Anmeldung des Geschäfts beim Finanzamt (Hacienda) über das Ausfüllen und die Abgabe der vierteljährigen MwSt.-Erklärung und Jahressteuererklärungen bis zur Standard-Buchhaltung und Vorbereitung von Jahresabschlüssen reicht.
 
2. Was zeichnet uns aus?
WIR SPAREN IHNEN ZEIT, GELD UND MÜHE
 
Häufige Prüfung der Finanzsituation des Unternehmens und Beratung bei der Entscheidungsfindung.
 
In vielen Buchführungsunternehmen wird der Jahresabschluss erst geraume Zeit nach Ende des Geschäftsjahres erstellt.
 
So kann es vorkommen, dass unerwartet Steuerrechnungen mit einer kurzen Zahlungsfrist auftauchen. Das schränkt Ihre Möglichkeiten im Laufe des Jahres ein und erlaubt es Ihnen nicht, finanzielle Entscheidungen dann zu treffen, wenn es darauf ankommt.
 
Wir sind davon überzeugt, dass es auch anders geht. Wir schließen Ihre Konten auf einer fortlaufenden Basis ab; Ihre Zahlen werden jeden Monat nach den Unterlagen, die Sie zur Verfügung stellen, aktualisiert. So können Sie sofort Ihre aktuelle finanzielle Situation, einschließlich Steuer- und MwSt-Verbindlichkeiten, sehen und haben Zeit, sich darauf einzustellen.
 
So können Sie erforderlichenfalls rechtzeitig die entsprechenden Finanzentscheidungen treffen und das Geschäft wieder auf Kurs bringen. Unsere Berater prüfen regelmäßig die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz Ihres Unternehmens und sprechen in bestimmten Abständen mit Ihnen, um Sie über Ihre besten Optionen zu informieren. Außerdem können wir Sie über die verschiedenen Investmentprodukte in Spanien informieren sowie über ihre Steuervorteile, um eine steuerliche Entlastung zu erreichen.
 
Beratung zur Verminderung Ihrer Steuerverbindlichkeiten.
 
Ab einer bestimmten Größe Ihres Unternehmens werden Sie bestimmt Steuern auf die Gewinne zahlen müssen, die Sie im Laufe des Jahres erzielen.
 
Auch wenn wir keinen Zauberstab schwingen und die Steuern verschwinden lassen können, so können wir doch mit dem richtigen Rat in jeder Wachstumsphase Ihres Unternehmens dafür sorgen, dass Sie nicht mehr als nötig zahlen.
 
Unsere Aufgabe besteht darin, Möglichkeiten zur Senkung Ihrer Steuerrechnung zu suchen – zum Beispiel, indem wir Sie über Steuerermäßigungen, Zuschüsse für bestimmte Investitionen, etc. informieren.
 
Wir erklären alles in einfacher und verständlicher Weise.
 
Eines der Dinge, die deutsche Firmen, die in Spanien tätig sind, überhaupt nicht mögen, ist, wenn man ihnen eine Steuerschätzung in die Hand drückt und meint „Das ist der Betrag, den Sie zahlen müssen“, ohne zu erläutern, wie die Zahl zustande gekommen ist.
 
Wir möchten, dass alles für Sie ganz klar und verständlich ist. Deshalb erklären wir Ihnen, wie die Steuern, die Sie zu zahlen haben, zustande kommen.
 
Beratung zur MwSt
 
Es handelt sich einfach um eine Steuer, die auf Waren oder Dienstleistungen erhoben wird, die Sie liefern oder erhalten. Für die MwSt., die man Ihnen auf steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen berechnet, besteht ein Rückerstattungsanspruch. Es ist sehr wichtig, zu wissen, wann die MwSt. nach spanischem Recht abzugsfähig ist, weil wir so einen erheblichen Teil davon wiederbekommen können. Wir halten es für sehr wichtig, unsere Kunden über die MwSt.-Sätze (in Spanien gibt es drei: 4%, 7% und 16%), darüber, welche Ausgaben abzugsfähig sind, sowie über die Wichtigkeit zu informieren, bei Ausgaben Rechnungen zu verlangen.
 
Zu diesem Zweck erledigen wir für Sie alle notwendigen Anmeldeformalitäten und füllen Ihre vierteljährlichen MwSt.-Erklärungen für Sie aus. So haben Sie nichts weiter zu tun, als fällige Zahlungen zu leisten und empfangen.
 
Arbeitsberatung (Quellenabzugsverfahren)
 
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Personal beschäftigen oder Leiter einer GmbH sind, können wir Ihre Steuer- und Sozialversicherungsverpflichtungen auf wöchentlicher oder monatlicher Basis berechnen.
 
Jede Woche oder Monat teilen Sie uns die entsprechenden Einzelheiten mit und wir berechnen die Löhne und schicken Ihnen die Lohnzettel mit den jeweiligen monatlichen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen.
 
Wenn Sie Alleingeschäftsführer Ihrer GmbH sind, berechnen wir die steuergünstigste Verwendung des Gewinns und der Dividenden.
 
 
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