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| Häufig Gestellte Fragen |
AUSSTELLUNG DER NOTARIELLEN KAUFURKUNDE |
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| Muss ich persönlich vorsprechen, um meine NIE-Nummer zu erhalten? |
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| Nein, nicht wenn Sie uns eine Handlungsvollmacht erteilt haben. |
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| Muss ich bei der Ausstellung der öffentlichen Kaufurkunde persönlich anwesend sein? |
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| Nein, nicht wenn Sie uns eine Handlungsvollmacht erteilt haben. |
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| Wann erhalte ich die Schlüssel für die Immobilie? |
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Sie erhalten alle Schlüssel für die Immobilie an dem Tag, wo Sie die öffentliche Kaufurkunde beim Notar unterzeichnen. |
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| Wann kann ich in meine neue Wohnung einziehen? |
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| Am Tag der Ausstellung der öffentlichen Kaufurkunde nach Erhalt der Schlüssel. |
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| Wer ist der Notar und wer ist bei der Ausstellung der öffentlichen Kaufurkunde anwesend? |
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Der Notar ist ein öffentlicher Beamter, der die Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde überwacht und in der Urkunde vermerkt, dass sie von beiden Parteien verstanden und in seiner Gegenwart unterzeichnet wurde.
Jeder, der an der Abwicklung des Verkaufs und Kaufs der Immobilie beteiligt ist, nimmt an der notariellen Verhandlung teil. Zum Beispiel:
Verkäufer, Käufer, Makler (falls einer in Anspruch genommen wurde), Bankvertreter (falls ein Hypothekendarlehen aufgenommen wurde), Anwalt und Notar. |
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STEUER |
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| Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltungskosten meiner Immobilie? |
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Die Beträge belaufen sich auf rund:
Grundsteuer: 400€
Vermögenssteuer: 500€
Beiträge zur Eigentümergemeinschaft (nur falls es Gemeinschaftsflächen gibt) |
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| Wie bezahle ich diese Steuern? |
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Sie können uns zu Ihrem Steuervertreter bestellen und wir kümmern uns um Ihre Steuerrückerstattungen. |
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| Wer sollte aus steuerlichen Gründen der Eigentümer der Immobilie sein? |
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Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten zum Erwerb der Immobilie (siehe weiter unten); jede Möglichkeit hat ihre Vor- und Nachteile. Welche sich am besten für Sie eignet, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie die verschiedenen Optionen mit uns besprechen möchten, und werden Ihnen die für Sie vorteilhafteste empfehlen.
- Auf Ihren eigenen Namen
- Auf mehrere Namen gemeinsam: auf den Ihren und den Ihrer Frau oder Ihres Mitkäufers
- Auf den Namen Ihrer Kinder oder den Namen der Person, die die Immobilie erben wird
- Auf den Namen einer GmbH |
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| Brauche ich ein spanisches Testament? |
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Wenn Sie kein spanisches Testament haben, müssen sich Ihre Erben an die deutschen Behörden wenden, was das Verfahren verlängert und verteuert. Bei Vorliegen eines spanischen Testaments findet das Verfahren in Spanien statt und ist im Allgemeinen einfacher und günstiger. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines spanischen Testaments. |
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| Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für die Immobilie? |
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Ein persönlicher Nachlass mit einem geringeren Wert als 16.000€ ist steuerfrei; das heißt, dass jeder Erbe einer Immobilie nur für seinen Anteil oberhalb der 16.000 €-Grenze Steuern zahlen muss.
Beispiel:
Eine Ihnen und Ihrer Frau gemeinsam gehörende Immobilie hat einen Wert von 120.000€. Ihre Hälfte, die demnach einen Wert von 60.000€ hat, hinterlassen Sie zu gleichen Teilen Ihrer Frau und Ihren drei Kindern. Jeder erbt somit 15.000€, für die keine Steuern anfallen.
Erben unter 21 Jahren zahlen auf Beträge bis zu 48.000€ keine Erbschaftssteuer. |
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| Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer beim Verkauf der Immobilie? |
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Ansässige zahlen maximal 18%. Ihre Kapitalertragssteuer wird als Bestandteil ihrer spanischen Einkommenssteuer berechnet.
Nichtansässige haben bislang normalerweise einen Pauschalsteuersatz von 35% gezahlt. Ab dem Januar 2007 zahlen Nichtansässige einen Pauschalsteuersatz von 18%.
Wenn Sie mindestens 65 Jahre alt sind, in Spanien leben und seit drei Jahren in Spanien ansässig sind, zahlen Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie keine Kapitalertragssteuer. |
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| Was ist die Vermögenssteuer? |
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Dies ist eine jährlich fällige Steuer auf Vermögen in Spanien, die Nichtansässige zu zahlen haben. Es gibt davon keine Ausnahmen. Nichtansässige Eigentümer von Immobilien in Spanien sind deshalb verpflichtet, jedes Jahr Vermögenssteuer zu entrichten.
Ansässige sind zur Zahlung der Vermögenssteuer für ihr Vermögen in der ganzen Welt verpflichtet. |
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| Muss ich Einkommenssteuer zahlen? |
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Für Ansässige gilt ein gleitender Steuersatz von 24-43%.
Für Nichtansässige gilt ein Pauschalsteuersatz von 24%. |
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| Wer zahlt die Steuern des Verkäufers? |
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| Der Käufer ist nach spanischem Recht verpflichtet, 3% des Kaufpreises an das Finanzamt abzuführen, um die Steuerpflichten des Verkäufers zu erfüllen. Dadurch erhöht sich jedoch der Kaufpreis für den Käufer nicht; er zahlt nur 97% des vereinbarten Kaufpreises an den Verkäufer und führt 3% an das Finanzamt ab. Wir werden das für Sie übernehmen. |
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