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| F.A.Q. |
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| Wie lange dauert die Gründung? |
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Wenn das Zentrale Handelsregister die Verfügbarkeit der Firma bestätigt hat, kann die Gründung innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen werden. |
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| Welche Steuern sind wann zu zahlen? |
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Wir erledigen für Sie die Zahlung der Steuern; ab Unterzeichnung der Gründungsurkunde gibt es dafür eine Frist von 30 Tagen. Es sind eine Stempelsteuer (1% des Stammkapitals) und die Gebühren für den Notar und das Handelsregister zu entrichten. |
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| Gibt es für die Zahl der Gesellschafter eine Beschränkung? |
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Nein, eine beliebige Zahl von Gesellschaftern ist möglich und außerdem können es natürliche oder juristische Personen sein. Die Gesellschaft kann mit nur einem Gründungsgesellschafter gegründet werden. Es handelt sich dann um eine Einpersonengesellschaft (Sociedad Unipersonal). |
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| Darf die Gesellschaft mehrere Gesellschaftszwecke haben? |
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Ja, es gibt in dieser Hinsicht keine Beschränkung. Wir empfehlen, dass die Gesellschafter sorgfältig darüber nachdenken, welche Arten von Geschäften die Gesellschaft durchführen will- nicht nur in der Gegenwart, sondern auch in der Zukunft. Denn wenn sie später beschließen, einen Gesellschaftszweck hinzuzufügen, wäre es notwendig, eine Urkunde über die Änderung der Gesellschaftszwecke auszustellen, was zusätzliche Gebühren für Notar und Handelsregister bedeutet. |
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| o Adresse der Gesellschaft |
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| Laut Gesetz muss die Gesellschaft über eine registrierte Adresse in Spanien verfügen. |
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| Wann müssen die €3005,06 bei der Bank eingezahlt werden? |
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Bevor die Gründungsurkunde unterzeichnet wird, muss auf den Namen der „Gesellschaft in Gründung“ ein Bankkonto eröffnet und das Geld eingezahlt werden. Die Bank stellt über die Einzahlung eine Bescheinigung aus. |
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| Können Sacheinlagen eingebracht werden? |
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Es ist möglich, Vermögensgegenstände oder Rechte, denen ein finanzieller Wert zugeschrieben werden kann, einzubringen. Die Gründer, Gesellschafter und derjenige, der einen eingezahlten Geschäftsanteil durch das Einbringen einer Sacheinlage erwirbt, haften gemeinschaftlich und einzeln gegenüber der Gesellschaft und den Gläubigern für das tatsächliche Vorhandensein der Sacheinlage und ihren angegebenen Wert, es sei, dass sie von einem Experten bewertet wurde. |
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| Arbeit oder Dienstleistungen können nicht als Stammkapital eingebracht werden. |
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| Kann es mehr als einen Geschäftsführer geben? |
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Ja, es kann einen oder mehrere geben. In der Regel werden einer oder zwei bestellt, weil der Geschäftsführer in Spanien monatlich Sozialversicherungsbeiträge (rund €250) entrichten muss. Es ist sehr wichtig, dass der/die Geschäftsführer eine Steuernummer (NIE) haben. Wir können sie mit Hilfe einer Handlungsvollmacht besorgen, so dass der Geschäftsführer nicht nach Spanien reisen muss. |
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| Erhält der Geschäftsführer eine Vergütung? |
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| Der Geschäftsführer erhält keine Vergütung, es sei denn, dass die Satzung etwas anderes bestimmt. Sollte er eine Vergütung erhalten und diese in einem Anteil am Gewinn bestehen, darf sie 10% des unter den Gesellschaftern zu verteilenden Gewinns nicht übersteigen. |
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| o Wie funktionieren die Verwaltungsorgane? |
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Die Gesellschaft kann von einem Alleingeschäftsführer, zwei oder mehr gemeinsam oder einzeln zeichnungsberechtigten Geschäftsführern oder einem Verwaltungsrat mit mindestens drei und höchstens zwölf Mitgliedern geleitet werden. |
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In der Satzung können die verschiedenen Möglichkeiten zur Verwaltung der Gesellschaft festgelegt und der Gesellschafterversammlung das Recht eingeräumt werden, sich für eine von ihnen zu entscheiden, ohne dass eine Satzungsänderung notwendig ist. Den Geschäftsführern ist es gesetzlich ausdrücklich untersagt, ohne ausdrückliche Genehmigung der Gesellschafterversammlung die gleiche Art von Geschäftstätigkeit auszuüben wie sie im Gesellschaftszweck festgelegt ist. Das Amt kann je nach Beschluss auf unbestimmte Zeit ausgeübt werden. |
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| Wie fasst die Gesellschafterversammlung ihre Beschlüsse? |
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In der Regel wird ein Beschluss mit der Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen (einfache Mehrheit) gefasst. In der Satzung kann festgelegt werden, dass für bestimmte Entscheidungen eine höhere Zahl von Stimmen erforderlich ist oder dass eine bestimmte Anzahl von Gesellschaftern zugunsten einer Entscheidung stimmen muss. Jeder Geschäftsanteil entspricht einer Stimme.
Alle Gesellschaftsbeschlüsse müssen protokolliert und das Protokoll notariell beurkundet werden. |
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o Was versteht man unter den Prestaciones Accesorias? [(wörtlich, "Zusätzliche Leistungen": Leistungen, die Gesellschafter für die Gesellschaft über ihre bestehenden Pflichten hinaus erbringen] |
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Es handelt sich um Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft, die in der Satzung niedergelegt sind.
Als zusätzliche Leistungen der Gesellschafter können festgelegt werden: die Pflicht, bestimmte kaufmännische Aufgaben auszuführen, bestimmte Geschäftstätigkeiten nicht auszuüben, etc. Es kann zum Beispiel festgelegt werden, dass die Gesellschafter als Einzelpersonen der Gesellschaft keine Konkurrenz machen dürfen. Die „zusätzlichen Leistungen“ können darin bestehen: etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen.
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| Wann können Gewinne verteilt werden? |
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Bevor die Gewinne verteilt werden können, verlangt das Gesetz, dass 10% des Gewinns so lange der gesetzlichen Rücklage zugewiesen wird, bis diese mindestens 20% des Stammkapitals ausmacht.
Dividenden aus dem Gewinn können nur ausgeschüttet werden, wenn der Wert Nettovermögens nach der Verteilung nicht geringer als der des Stammkapitals ist. |
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| Wann kann eine Kapitalerhöhung stattfinden? |
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Eine Kapitalerhöhung muss von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden und kann entweder durch das Einbringen weiteren Kapitals - als Bar- oder Sacheinlage - oder durch die Umwandlung von Rücklagen oder Gewinnen erfolgen. |
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