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| Leitfaden zur Gründung einer Gesellschaft in Spanien |
| Die Gründung einer Gesellschaft erfolgt in folgenden Schritten: |
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| 1. Antrag auf Bestätigung der Verfügbarkeit der Firma (3 Alternativen sind anzugeben). |
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Als erstes muss beim Zentralen Handelsregister eine Bescheinigung (Certificado de denominación negativa) besorgt werden, in der bestätigt wird, dass die Firma, die wir verwenden wollen, noch verfügbar ist – das heißt, dass sie nicht schon von einem Dritten verwendet wird oder reserviert wurde. |
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Da der Antrag von einem Gesellschafter gestellt werden muss, benötigen wir Kopien der Pässe der Gesellschafter. |
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| 2. Erstellung der Satzung. |
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Sie müssen:
- Geschäftsführer bestellen. Die Unternehmensführung kann aus einem Alleingeschäftsführer oder gemeinsamen Geschäftsführern bestehen.
- Geben Sie die Art der Geschäftstätigkeit an.
- Geben Sie eine Geschäftsadresse an.
- Wie viele Gesellschafter und wie sollen die Geschäftsanteile verteilt werden?.
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3. Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals: mindestens €3.006 bei einer GmbH (SL). |
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4. Unterzeichnung der Gründungsurkunde der Gesellschaft mit Handlungsvollmacht oder Besuch des Notars gemeinsam mit Ihnen. |
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| 5. Antrag auf Erteilung der Steuernummer (NIE - Steueridentifikationsnummer für Ausländer) des Geschäftsführers. |
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| 6. Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für das Unternehmen (CIF). |
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7. Zahlung der in Spanien gesetzlich vorgeschriebenen Steuer (1% des Stammkapitals). |
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8. Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister (Registro Mercantil). |
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Wir können Ihnen auch dabei helfen:
- Anmeldung eines Markennamens.
- Buchhaltung und Buchführung.
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