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Leitfaden zur Gründung einer Gesellschaft in Spanien
Die Gründung einer Gesellschaft erfolgt in folgenden Schritten:
 
1. Antrag auf Bestätigung der Verfügbarkeit der Firma (3 Alternativen sind anzugeben).
 
Als erstes muss beim Zentralen Handelsregister eine Bescheinigung (Certificado de denominación negativa) besorgt werden, in der bestätigt wird, dass die Firma, die wir verwenden wollen, noch verfügbar ist – das heißt, dass sie nicht schon von einem Dritten verwendet wird oder reserviert wurde.
 
Da der Antrag von einem Gesellschafter gestellt werden muss, benötigen wir Kopien der Pässe der Gesellschafter.
 
2. Erstellung der Satzung.
 

Sie müssen:

  • Geschäftsführer bestellen. Die Unternehmensführung kann aus einem Alleingeschäftsführer oder gemeinsamen Geschäftsführern bestehen.
  • Geben Sie die Art der Geschäftstätigkeit an.
  • Geben Sie eine Geschäftsadresse an.
  • Wie viele Gesellschafter und wie sollen die Geschäftsanteile verteilt werden?.
 
3. Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals: mindestens €3.006 bei einer GmbH (SL).
 
4. Unterzeichnung der Gründungsurkunde der Gesellschaft mit Handlungsvollmacht oder Besuch des Notars gemeinsam mit Ihnen.
 
5. Antrag auf Erteilung der Steuernummer (NIE - Steueridentifikationsnummer für Ausländer) des Geschäftsführers.
 
6. Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für das Unternehmen (CIF).
 
7. Zahlung der in Spanien gesetzlich vorgeschriebenen Steuer (1% des Stammkapitals).
 

8. Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister (Registro Mercantil).

 

Wir können Ihnen auch dabei helfen:

  • Anmeldung eines Markennamens.
  • Buchhaltung und Buchführung.
 
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