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| Steuern Für Ansässige Und Nichtansässige Personen |
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Pensionspläne |
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Bis zum 31.12.06 galt eine Ermäßigung von 40% auf die eingezahlten Beiträge, wenn man sie bei Erreichen des Ruhestands als Kapital wiedererhielt. Für Beiträge, die nach dem 1.1.2007 eingezahlt werden, gilt dieser Abzug nicht mehr. Zweck der Maßnahme ist, dass mehr Leute sich für die Auszahlung der Leistungen in Form einer Rente entscheiden. |
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Änderungen bei den Höchstbeträgen, die eingezahlt werden dürfen. Bis zum 31.12.06 betrug der Betrag bei Personen unter 52 Jahren €8.000, der ab 2007 auf €10.000 erhöht wurde. |
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Für Personen ab 52 Jahren galt bis zum 31.12.06, dass sich der Betrag jedes Jahr um €1250 bis zu einem Höchstbetrag von €24.250 für Personen ab 65 Jahren erhöhte. |
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| In der neuen Reform gibt es nur zwei dieser Höchstbeträge: |
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- Allgemeiner Höchstbetrag: €10,000
- Höchstbetrag für Personen über 50 Jahre: €12,500
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Personen, die durch die Änderung besser gestellt sind: diejenigen zwischen 50-55, die bis zu €12.500 einzahlen können; und Personen, bei denen eine Schwerst- oder Schwerpflegebedürftigkeit vorliegt, die die Möglichkeit haben, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. |
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Personen, die schlechter gestellt sind: Sparer über 56 Jahre mit der Fähigkeit, große Kapitalbeträge einzuzahlen; und diejenigen, die mehrere Pensionspläne haben, da das Abzugslimit für die Gesamtheit der Beiträge zu Pensionsplänen, zu Sozialversicherungen auf Gegenseitigkeit, zu Vorsorgeplänen mit Garantie oder zu Pflegeversicherungen gilt. |
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Vermietungen |
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Eine der Neuerungen des am 1.Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetzes ist der Umstand, dass Mieteinnahmen für Vermietungen an junge Leute zwischen 18 und 35 Jahren jetzt steuerfrei sind. |
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| Außerdem muss der Vermieter, selbst wenn die Mieter nicht der genannten Altersgruppe angehören, nur 50% seiner Mieteinnahmen versteuern. Es ist also vorteilhafter, Räume als Wohnung statt als Büro- oder Geschäftsräume zu vermieten, da der Vermieter in letzterem Fall die gesamten Mieteinnahmen versteuern muss. Er erhält nicht die gesamte Miete, da der Mieter verpflichtet ist, 15% davon einzubehalten. Außerdem muss er jedes Quartal eine MwSt.-Erklärung abgeben. |
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Aufwendungen zur Verbesserung der Immobilie: bis zum 31.12.06 war es nur möglich, Kosten, inklusive Finanzierungskosten, bis zur Höhe der erzielten Einkünfte abzuziehen. Ab 2007 ist es jedoch zulässig, dass diese Kosten die Einkünfte übersteigen und sich sogar ein negatives Nettoergebnis ergibt. Die Kosten können also gegen andere laufende Einkünfte oder gegen Mieteinnahmen in den letzten vier Steuerzeiträumen aufgerechnet werden. |
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Sozialausgaben |
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Neben Pensionsplänen, Sozialversicherungen auf Gegenseitigkeit und Vorsorgeplänen mit Garantie, haben Unternehmer und Arbeitnehmer nun die Möglichkeit, in Betriebsvorsorgepläne (Planes de Previsión Social Empresarial), die eine Art von Versicherung sind, einzuzahlen. Die Bemessungsgrundlage kann auch um die Beiträge zu privaten Versicherungen vermindert werden, die das Risiko einer Schwerst- oder Schwerpflegebedürftigkeit abdecken. |
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Individuelle reguläre Sparpläne sind ein weiteres Produkt der sozialen Vorsorge. Es sind Verträge mit Versicherungsgesellschaften, bei denen höchstens €8.000 pro Jahr eingezahlt werden können, ohne dass sich die Bemessungsgrundlage dadurch vermindert; die Beiträge dürfen insgesamt €240.000 nicht übersteigen und die Leistungen dürfen nur als garantierte Rente ausgezahlt werden. |
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Pflegeversicherungen: diese funktionieren wie Lebensversicherungen und decken nur „schwere Pflegebedürftigkeit“ ab: Hilfe bei der Erledigung grundlegender Alltagsaktivitäten; Verlust der geistigen oder körperlichen Unabhängigkeit; oder ständige Pflege durch eine andere Person. |
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