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Steuern Für Ansässige Und Nichtansässige Personen
Bevor wir die verschiedenen Steuern behandeln, die ansässige Personen oder nichtansässige Personen zu zahlen haben, müssen wir das Konzept der Ansässigkeit erklären. Es ist sehr wichtig, daran zu erinnern, dass eine Person zu Steuerzwecken nicht in zwei Ländern gleichzeitig ansässig sein kann.
 
Wann gilt eine natürliche Person als in Spanien ansässig und wann nicht?
 
Eine natürliche Person gilt in Spanien als ansässig, wenn die folgenden Umstände vorliegen:
 
  • Wenn sie sich länger als 183 Tage im Kalenderjahr auf spanischem Staatsgebiet aufhält. Um diese Aufenthaltsdauer auf spanischem Staatsgebiet zu bestimmen, werden gelegentliche Abwesenheitszeiten berücksichtigt, es sei denn, dass der Steuerzahler seine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land belegt. Falls es sich um Länder oder Staatsgebiete handelt, die als Steuerparadiese gelten, kann die Steuerbehörde vom Steuerzahler verlangen, dass er sich dort mindestens 183 Jahre im Kalenderjahr aufhält.
  • Wenn sich der Mittelpunkt oder die Hauptbasis ihres Geschäfts oder finanziellen Interessen mittel- oder unmittelbar in Spanien befindet.
  • Wenn der Ehegatte (außer bei rechtmäßiger Trennung) und minderjährige Kinder, die von der natürlichen Person abhängig sind, ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben. In diesem dritten Fall gibt es die Möglichkeit, den Gegenbeweis anzutreten.
 
Natürliche Personen mit spanischer Nationalität, die ihre neue steuerliche Ansässigkeit in einem als Steuerparadies geltenden Land oder Staatsgebiet belegen, müssen auch weiterhin in Spanien Einkommenssteuer bezahlen. Diese Regelung gilt sowohl für den Steuerzeitraum, in dem der Wechsel der Ansässigkeit stattfindet, als auch für die folgenden vier Steuerzeiträume.
 
Anderseits gilt eine natürliche Person als nicht in Spanien ansässig, wenn keine der obigen Voraussetzungen erfüllt wird.
 
Wie kann man seinen Status als Nichtansässiger belegen?
 
Der Status als Nichtansässiger kann mit einer Bescheinigung der Steuerbehörde des anderen Staates über die Ansässigkeit in dem betreffenden Staat belegt werden. Solche Bescheinigungen sind ein Jahr lang gültig.
 
Was geschieht, wenn es sich bei der Anwendung der in Spanien und im anderen Staat geltenden Gesetze herausstellt, dass jemand in beiden Staaten ansässig ist?
 
In diesem Fällen sollte man, falls es eines gibt, das Steuerabkommen zwischen den beiden Staaten prüfen. In diesen Abkommen gibt es Regelungen, um Situationen zu vermeiden, dass jemand in beiden Staaten als ansässig gilt. Nach diesen Regelungen ist die Person im Allgemeinen ansässig:
 
  • In dem Staat, wo sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat. Wenn sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz in beiden Staaten hat, ist sie in dem Staat ansässig, mit dem sie die engsten persönlichen und finanziellen Bindungen hat.
  • Wenn die Ansässigkeit auf diese Weise nicht bestimmt werden kann, ist sie in dem Staat ansässig, wo sie normalerweise lebt.
  • Wenn sie normalerweise in beiden oder in keinem der beiden lebt, ist sie in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie hat.
  • Wenn die Person die Staatsangehörigkeit beider Staaten oder keiner der beiden Staaten hat, müssen die zuständigen Steuerbehörden den Fall in gegenseitigem Einvernehmen lösen.
 
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