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Ansässige Personen
Einkommenssteuer Natürlicher Personen – VORDRUCK 100
 
Bei dieser Steuer handelt es sich um eine persönliche und direkte Steuer, die gemäß den Prinzipien der Gleichheit, Allgemeinheit und Progressivität das Einkommen natürlicher Personen besteuert, die nach ihren persönlichen und familiären Umständen auf spanischem Staatsgebiet ansässig sind.
 
Diese Steuer ist vom 1. Mai und 30. Juni jedes Jahres für das Einkommen im Vorjahr zu entrichten. Im Juni 2007 zum Beispiel geben wir die Steuererklärung für unser Einkommen in 2006 ab.
 
Besteuert wird bei der Einkommenssteuer nur das verfügbare Einkommen des Steuerzahlers, das sich aus dem Abzug persönlicher und familiärer Freibeträge vom erzielten Gesamteinkommen ergibt.
 
Der Betrag und die Art des über das Jahr erzielten Einkommens bestimmen, ob jemand zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet ist.
 
Mindestbeträge, ab denen jemand zur abgabe der erklärung verpflichtet ist
 
Einkommen:
 
Im Allgemeinen liegt die Schwelle bei einem Bruttobetrag von €22.000 pro Jahr, wenn die Einkünfte von nur einem Zahler stammen. Diese Schwelle gilt auch, wenn es mehrere Zahler gibt und die Summe der Beträge, die man vom zweiten und weiteren Zahlern bezieht, insgesamt €1.500 brutto pro Jahr nicht überschreitet.
 
Die Schwelle liegt bei einem Bruttoeinkommen von 10.000 € pro Jahr, falls die Einkünfte von mehr als einem Zahler stammen und die nach ihrer Höhe geordneten Beträge, die man vom zweiten und weiteren Zahlern bezieht, €1.500 brutto pro Jahr übersteigen.
 
Bis zum 31. Dezember 2006 beliefen sich die Beträge auf €8.000 bzw. €1.000. Mit dem neuen Gesetz sind sie auf €10.000 bzw. €1.500 erhöht worden. Diese Änderung begünstigt geringere Einkommen.
 
Eine Befreiung von der Einkommenssteuer natürlicher Personen gilt auch für die Arbeitnehmer, die in Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen umziehen.
 
Eine Einkommenssteuererklärung müssen allerdings diejenigen Steuerzahler abgeben, die folgende Abzüge oder Ermäßigungen in Anspruch nehmen möchten:
 
  • Abzug für Investitionen in die ständige Wohnung.
  • Abzug für Unternehmenssparkonto (Cuenta ahorro-empresa).
  • Abzug wegen internationaler Doppelbesteuerung.
  • Ermäßigungen bei der Steuerbemessungsgrundlage für Beiträge zu Pensionsplänen, zu Sozialversicherungen auf Gegenseitigkeit, zu Vorsorgeplänen mit Garantie oder zu geschütztem Vermögen behinderter Personen.
 
Was versteht man unter „EINKOMMEN“?
 
  • Einkünfte (Löhne, Gehälter, Pensionen etc.).
  • Erträge aus flüssigen Mitteln (Aktiendividenden, Zinsen von Konten).
  • Erträge aus Immobilienbesitz (Vermietung von Immobilien).
  • Erträge aus Finanzaktivitäten (Geschäftspersonen, Freiberufler).
  • Kapitalgewinne und –verluste (aus Vermögensübertragungen, bestimmten Preisen etc.).
  • Gesetzlich festgelegte Zurechnungen von Erträgen (solche, die sich aus dem Eigentum an Immobilien ergeben, die weder die ständige Wohnung darstellen noch vermietet sind).
 
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