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Steuern Für Nichtansässige
VERMÖGEN UND VERMÖGENSWERTE (VORDRUCKE 210 UND 714)
Vordruck 210: Einkommenssteuer für Nichtansässige
Vordruck 714: Vermögenssteuer
 
Diese Steuern sind zu entrichten, wenn jemand in Spanien zwei oder mehr Wohnimmobilien besitzt oder Wohnungen vermietet. Sie sind vom 1.Mai bis zum 30. Juni des folgenden Jahres zu entrichten. Da sich die vermietete Wohnung auf spanischem Staatsgebiet befindet, muss das Einkommen hier versteuert werden.
 
Die von uns benötigten Informationen umfassen die Mieteinnahmen des Vermieters , die von ihm getätigten Ausgaben (Grundsteuer, Wasser- und Stromrechnungen) und ob die Wohnimmobilie mit einer Hypothek belastet ist, da ein Hypothekendarlehen die Steuern mindert.
 
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