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Inheritance Taxes
How the tax works
 
Steuersatz und Steuerzahlung
 
Um den zu zahlenden Steuerbetrag zu berechnen, wird auf die Nettobemessungsgrundlage der Steuersatz der betreffenden Autonomen Region angewendet, ansonsten der in der folgenden, regelmäßig aktualisierten Tabelle genannte:
 

Nettosteuer-bemessungs-grundlage
-
Bis zu €

Zahlungs-betrag
-

Rest der Nettosteuer-bemessungs-grundlage
-
Bis zu €

Steuersatz
-
Prozentsatz

0.00

 

7,993.46

7.65

7,993.46

611.50

7,987.45

8.50

15,980.91

1,290.43

7,987.45

9.35

23,968.36

2,037.26

7,987.45

10.20

31,955.81

2,851.98

7,987.45

11.05

39,943.26

3,734.59

7,987.46

11.90

47,930.72

4,685.10

7,987.45

12.75

55,918.17

5,703.50

7,987.45

13.60

63,905.62

6,789.79

7,987.45

14.45

71,893.07

7,943.98

7,987.45

15.30

79,880.52

9,166.06

39,877.15

16.15

119,757.67

15,606.22

39,877.16

18.70

159,634.83

23,063.25

79,754.30

21.25

239,389.13

40,011.04

159,388.41

25.50

398,777.54

80,655.08

398,777.54

29.75

797,555.08

199,291.40

höhere Beträge

34.00

 
Steuerschuld
 
Diese wird berechnet, indem der sich ergebende Steuerbetrag mit dem unten angegebenen Faktor multipliziert wird, der auch vom Verwandtschaftsgrad abhängt, das heißt, von dem Verhältnis, das der Voreigentümer zu dem Begünstigten hat.
 

Vermögen

Verwandtschaftsgruppen

 

I und II

III

IV

Von 0 bis 402,678.11 €

1.0000

1.5882

2.000

Bis zu 2.007.038,43€

1.0500

1.6676

2.100

Bis zu 4.020.720,98€

1.1000

1.7471

2.200

Über 4.020.720,98 €

1.2000

1.9059

2.400

 
Ablauf der Frist
 
Die betreffende Autonome Region hat eine Frist von 4 Jahren, um die Zahlung der Steuer zu fordern; nachdem diese Frist abgelaufen ist, gilt ihr Recht dazu als verfallen und kann deshalb nicht mehr geltend gemacht werden.
 
Zahlungsort der Steuer
 
Die Unterlagen und Erklärungen zur Selbstabführung der Steuer können bei jeder Provinzvertretung des Wirtschafts- und Finanzministeriums der betreffenden Autonomen Region abgegeben werden. Diese ist:
 
  • Im Falle des Erwerbs durch Tod die Autonome Region, in der der Voreigentümer seinen gewöhnlichen Wohnsitz hatte.
  • Im Falle des Erwerbs zwischen Lebenden die Autonome Region, wo sich die Immobilie befindet, ansonsten der gewöhnliche Wohnsitz des Erwerbers.
 
Frist zur Zahlung der Steuer
 
Die Frist zur Zahlung der Steuer beträgt:
 
  • Bei Erbschaften: 6 Monate ab dem Datum, an dem der Voreigentümer verstarb oder für tot erklärt wurde. Es ist möglich, eine Verlängerung der Zahlungsfrist zu beantragen. In diesem Fall fallen Verzugszinsen an.
  • Bei Schenkungen: 30 Werktage ab dem Tag, an dem die notarielle Eigentumsurkunde oder der Vertrag ausgestellt wurde.
 
Beizubringende Unterlagen
 
Dem amtlichen Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:
 

1. Bei einer Erbschaft:

 
  • Bei Vorliegen eines Testaments sind die erste Abschrift und eine nicht beglaubigte Abschrift davon zusammen mit Kopien der NIF (Steuernummer)-Bescheinigungen aller Erben oder Vermächtnisnehmer einzureichen.
  • Falls kein Testament existiert, sind dem Formular beizufügen:

    • Der Totenschein des Voreigentümers und die Bescheinigung des Zentralen Testamentsregisters.
    • Beglaubigte Kopie des Erbscheins.
    • Der abgeschlossene Lebensversicherungsvertrag oder eine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft.
    • Schriftliche Belege über alle Lasten, Steuern, Schulden und Kosten, die man als Abzug geltend machen möchte.
    • Eigentumsnachweise für die Immobilie des Verstorbenen: Unbeglaubigte Grundbuchauszüge, Grundsteuerbescheide, etc.
    • Kopien der Bescheinigungen der Steuernummern (NIF) von allen Erben oder Vermächtnisnehmern.
 

2. Bei einer Schenkung:

 
  • Erste Abschrift und eine nicht beglaubigte Abschrift der notariellen Eigentumsurkunde oder des Dokuments, das die Schenkung belegt, für die die Steuer zu entrichten ist, sowie Kopien der Bescheinigungen der Steuernummern (NIF) oder Körperschaftssteuernummern des Schenkers und Empfängers der Schenkung.
  • Wenn Immobilien übertragen werden, ist auf jeden Fall eine Kopie des letzten Grundsteuerbescheids und ansonsten, wenn das nicht geht, eine Bescheinigung über den Schätzwert beizufügen.
 
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