| |
| Die Eigentumsübertragung und wie wir dabei behilflich sein können |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
- Prüfung und Erstellung des Kaufvertrags
|
Als erster Schritt wird zwischen den beiden beteiligten Parteien ein privater Kaufvertrag (Contrato Privado de Compraventa) abgeschlossen. Wenn Sie einen Neubau erwerben, schließen Sie diesen Vertrag mit dem Bauträger ab. Wenn Sie eine Immobilie aus zweiter Hand erwerben, schließen Sie den Vertrag mit dem Eigentümer der Immobilie ab. |
| |
| Der Vertrag sollte Folgendes beinhalten: |
| |
- Ausführliche Beschreibung der beiden Parteien.
- Ausführliche Beschreibung der Immobilie. Bei einem Neubau – Pläne der Immobilie, nähere Angaben zu den verwendeten Materialien, Plan des Grundstücks und Baugenehmigung. Bei einer Immobilie aus zweiter Hand – Grundstücksnummer im Grundbuch.
- Preis der Immobilie und nähere Angaben zur Bezahlung.
|
|
| Wir überprüfen, ob alle Einzelheiten des Vertrags in Ordnung sind und erklären Ihnen seinen Inhalt, bevor Sie ihn unterzeichnen. |
|
- Bescheinigung des Grundbuchamts und Bericht
|
| Wir erkundigen uns beim Grundbuchamt, um zu überprüfen, dass alle Angaben im Vertrag stimmen: |
|
- Feststellung des aktuellen Eigentümers.
- Überprüfung, dass die Immobilie frei von Schulden und anderen Lasten ist.
- Baugenehmigung.
|
|
| |
Wir senden Ihnen dann einen ausführlichen Bericht über die Ergebnisse unserer Recherche zu und wenn wir keine Probleme sehen, geben wir Ihnen grünes Licht für die Überweisung der nächsten Zahlung. |
|
- Zahlungsraten und Bankbürgschaften (Neubauten)
|
Für jede Zahlungsrate, die Sie leisten, erhalten wir vom Bauunternehmen eine Bankbürgschaft. Das heißt, dass Sie, falls das Bauunternehmen vor der Fertigstellung des Baus Bankrott gehen würde, nicht Ihr Geld verlieren würden. |
|
| |
- Vorbereitung einer Handlungsvollmacht
|
Kurz vor der Fertigstellung der Immobilie werden wir Sie um die Erteilung einer Handlungsvollmacht bitten. Es handelt sich um einen einfachen Vorgang, bei dem wir Ihnen die entsprechenden Formblätter zum Ausfüllen zuschicken. Die Handlungsvollmacht erlaubt es uns, die Eigentumsübertragung in Ihrem Namen abzuschließen, ohne dass Sie anwesend sein müssen. |
|
- Weitere Überprüfungen vor Abschluss der Eigentumsübertragung
|
Unmittelbar vor Abschluss der Eigentumsübertragung führen wir weitere Überprüfungen in Bezug auf die Immobilie durch, um sicherzustellen, dass es keine Außenstände gibt, die Sie zusammen mit Immobilie erwerben könnten. Die Bezahlung der Grundsteuer, der Kosten für Strom und Wasser und der Beiträge zur Eigentümergemeinschaft werden alle überprüft, bevor Sie die Immobilie endgültig erwerben. |
|
|
Dies ist in Spanien die Steuernummer, die Sie in Spanien für jedes Geschäft, wie zum Beispiel den Erwerb einer Immobilie und die Zahlung von Steuern, benötigen. Unter Verwendung der Handlungsvollmacht, die Sie uns erteilt haben, beantragen wir für Sie die NIE-Nummer.
|
|
- Abschluss der Eigentumsübertragung
|
Bei Abschluss der Eigentumsübertragung übergeben wir den restlichen Kaufpreis und übernehmen das Eigentum und die Schlüssel der Immobilie. Das findet im Notariat statt. Bei einem Neubau prüfen wir ebenfalls, ob der Bauträger eine zehnjährige Garantie für alle Schäden an der errichteten Immobilie ausgestellt hat und ob eine Bescheinigung der Gemeinde über die Bewohnbarkeit der Immobilie vorliegt. |
|
Wenn Sie uns keine Handlungsvollmacht erteilt haben, helfen wir Ihnen vor dem Termin der Eigentumsübertragung bei der Erlangung Ihrer NIE-Nummer und unterstützen Sie bei der Ausstellung der öffentlichen Kaufurkunde beim Notar. |
|
- Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch
|
Nach Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde (escritura) reichen wir diese beim örtlichen Grundbuchamt zur Eintragung ein. Im Grundbuch werden alle Einzelheiten der Immobilie sowie finanzielle Lasten und andere das Eigentumsrecht betreffende Angelegenheiten eingetragen. Die Eintragung im Grundbuch genießt öffentlichen Glauben und schützt somit Ihr Eigentumsrecht. |
|
|
Ab der Unterzeichnung der öffentlichen Kaufurkunde haben wir eine Frist von 30 Tagen zur Begleichung der Steuer auf Vermögensübertragungen. |
|
- Umschreibung der Versorgungsdienste auf Ihren Namen
|
| Wir ändern die Wasser- und Stromlieferverträge auf Ihren Namen. |
|
| |