Über uns - Kontakt - Site Map - Wählen Sie die Sprache      
 
 
Über uns
  Unser Büro
  Unser Personal
 
Eigentumsübertragungen
  Einführung
  Die Eigentumsübertragung
  FAQ
  Steuern Im Zusammenhang Mit Der Inmobilie
 
Buchhaltung und Steuern
  Körperschaftssteuer & Selbstständige
  Körperschaftssteuer
  Selbstständige
 
  Steuer für Ansässige und Nichtansässige
  Einführung
  Nichtansässige
  Ansässige personen
  Steuern Im Zusammenhang Mit Der Inmobilie
 
Gründung einer Gesellschaft
  Unser Service
  Leitfaden
  FAQs
 
Hypothekendarlehen
  Unser Service
  FAQs
  Kooperierende Banken
  Was wir für Sie tun können
  Hypothekenrechner
 
Unsere Dienste bei Rechtsstreitigkeiten und in rechtlichen Angelegenheiten
  Unser Service
  Entscheidung von Immobilienstreitigkeiten
  Erbschaft
  Erbschaftssteuern
  Testamente
 
  Kontakt
  Sitemap
 
 
 
Körperschaftssteuer
3. Wann sind die Steuern fällig?
 
Das Steuerjahr entspricht in Spanien dem Kalenderjahr.
 
Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 6 Millionen Euro gelten als kleine und mittlere Unternehmen und müssen ihre Steuern vierteljährlich abführen.
 
Großunternehmen (> 6 Millionen Euro) müssen ihre Steuern monatlich entrichten.
 
Die Zahlungen sind immer innerhalb von 20 Tagen nach Abschluss des Quartals oder Monats zu zahlen.
 
Steuersätze (für kleine und mittlere Unternehmen):
 
  • VIERTELJÄHRLICH
    • MwSt.-Erklärung (Vordruck 300)
    • Einbehalte der Einkommenssteuer - Geschäftseinnahmen (Vordruck 110)
    • Einbehalte der Einkommenssteuer - Mieteinnahmen (Vordruck 115)
  • JAHRESSTEUERERKLÄRUNG
    • MwSt. (Vordruck 390)
    • Einbehalte der Einkommenssteuer - Mieteinnahmen (Vordruck 180)
    • Einbehalte der Einkommenssteuer - Geschäftseinnahmen (Vordruck 190)

  • VORDRUCK 347: dies ist die Jahressteuererklärung in Bezug auf die Kunden und Lieferanten, mit denen das Unternehmen einen Umsatz über 3006 € gemacht hat. Sie wird im März abgegeben und bezieht sich auf den vorhergehenden Steuerzeitraum.
 
4. Gesetzliche Pflichten
 
Alle Unternehmen müssen ihren Anteilseignern einen Jahresabschluss zur Genehmigung vorlegen. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Rechnungsperiode genehmigt werden.
 
Alle Unternehmen sind verpflichtet, den Jahresabschluss beim Handelsregister (Registro Mercantil) einzureichen.
 
Wir übernehmen es, die Rechnungsbücher des Unternehmens beim Handelsregister vorzulegen, sie stempeln zu lassen und dem Unternehmen ordnungsgemäß legalisiert wieder zu übergeben.
 
5. Körperschaftssteuer
 
Die Körperschaftssteuer wird auf die Gewinne juristischer Personen erhoben. Der Regelsatz in Spanien ist 35%.
 
Er gehört zu den höchsten Steuersätzen in Europa; aus diesem Grund wurde er bei der Steuerreform in 2007 (die am 01.01.2007 in Kraft trat) für kleinere und mittlere Unternehmen (bis zu einer Gewinnhöhe von €120.202,41) auf 25% reduziert.
 
Bei den anderen Unternehmen – die nicht zu den kleineren oder mittleren gehören- wird der Regelsteuersatz jedes Jahr ein bisschen reduziert: Der Satz für 2007 beträgt 32,5% und für 2008 beläuft er sich auf 30%.
 
Abzüge von der zu entrichtenden Steuer
Mit dem neuen Gesetz, das am 1. Januar 2007 in Kraft trat, gibt es bis zum Jahr 2011 eine 20%ige Reduzierung pro Jahr bei den folgenden Abzügen:
 
  • Verbesserungen der Informations- und Kommunikationstechnologien.
  • Umweltschutzmaßnahmen.
  • Berufsausbildung.
  • Soziales Engagement des Unternehmens.
 
Auch die Prozentsätze der Abzüge für Forschung, Entwicklung und Investitionen werden in den nächsten zwei Jahren verringert.
 
6. Zahlung der Körperschaftssteuer
 
Die Körperschaftssteuererklärung ist innerhalb von 6 Monaten und 25 Tagen nach Abschluss der Rechnungsperiode abzugeben. Zum Beispiel wäre die Körperschaftssteuer für den Steuerzeitraum 2007 am 25. Juli 2008 fällig.
 
Falls die Zahlung der Körperschaftssteuer in Raten erfolgt, werden diese im April, Oktober und Dezember beglichen.
 
Als Faustregel gilt, dass jede Rate 18% der Steuerverbindlichkeiten des Unternehmens im vergangenen Jahr entspricht.
 
  Offices in Spain (Murcia & Almeria)
& Portugal (Algarve)
+34 968 575 650
Contactez-nous
Our Office - Our Staff - Conveyancing Introduction - Conveyancing Process - Conveyancing Faqs
Property Related Tax - Acounting Company Tax - Accounting Resident Tax - Non Resident Tax
Setting up a Company: The Service - Setting up a Company Faqs - Mortgages Services Mortgages Faqs - Litigation & Legal Service - Legal Inheritance - Legal Inheritance Taxes