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| Körperschaftssteuer |
| 3. Wann sind die Steuern fällig? |
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| Das Steuerjahr entspricht in Spanien dem Kalenderjahr. |
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Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 6 Millionen Euro gelten als kleine und mittlere Unternehmen und müssen ihre Steuern vierteljährlich abführen. |
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| Großunternehmen (> 6 Millionen Euro) müssen ihre Steuern monatlich entrichten. |
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| Die Zahlungen sind immer innerhalb von 20 Tagen nach Abschluss des Quartals oder Monats zu zahlen. |
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| Steuersätze (für kleine und mittlere Unternehmen): |
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| 4. Gesetzliche Pflichten |
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Alle Unternehmen müssen ihren Anteilseignern einen Jahresabschluss zur Genehmigung vorlegen. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Rechnungsperiode genehmigt werden. |
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Alle Unternehmen sind verpflichtet, den Jahresabschluss beim Handelsregister (Registro Mercantil) einzureichen. |
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Wir übernehmen es, die Rechnungsbücher des Unternehmens beim Handelsregister vorzulegen, sie stempeln zu lassen und dem Unternehmen ordnungsgemäß legalisiert wieder zu übergeben. |
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| 5. Körperschaftssteuer |
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Die Körperschaftssteuer wird auf die Gewinne juristischer Personen erhoben. Der Regelsatz in Spanien ist 35%. |
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Er gehört zu den höchsten Steuersätzen in Europa; aus diesem Grund wurde er bei der Steuerreform in 2007 (die am 01.01.2007 in Kraft trat) für kleinere und mittlere Unternehmen (bis zu einer Gewinnhöhe von €120.202,41) auf 25% reduziert. |
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Bei den anderen Unternehmen – die nicht zu den kleineren oder mittleren gehören- wird der Regelsteuersatz jedes Jahr ein bisschen reduziert: Der Satz für 2007 beträgt 32,5% und für 2008 beläuft er sich auf 30%. |
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Abzüge von der zu entrichtenden Steuer
Mit dem neuen Gesetz, das am 1. Januar 2007 in Kraft trat, gibt es bis zum Jahr 2011 eine 20%ige Reduzierung pro Jahr bei den folgenden Abzügen: |
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- Verbesserungen der Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Umweltschutzmaßnahmen.
- Berufsausbildung.
- Soziales Engagement des Unternehmens.
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Auch die Prozentsätze der Abzüge für Forschung, Entwicklung und Investitionen werden in den nächsten zwei Jahren verringert. |
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| 6. Zahlung der Körperschaftssteuer |
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Die Körperschaftssteuererklärung ist innerhalb von 6 Monaten und 25 Tagen nach Abschluss der Rechnungsperiode abzugeben. Zum Beispiel wäre die Körperschaftssteuer für den Steuerzeitraum 2007 am 25. Juli 2008 fällig. |
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Falls die Zahlung der Körperschaftssteuer in Raten erfolgt, werden diese im April, Oktober und Dezember beglichen. |
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Als Faustregel gilt, dass jede Rate 18% der Steuerverbindlichkeiten des Unternehmens im vergangenen Jahr entspricht. |
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