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Häufig Gestellte Fragen |
DER VERTRAG |
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| Soll ich den Kaufvertrag vor Prüfung durch einen Rechtsanwalt unterzeichnen? |
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Der Kaufvertrag ist für den Käufer nicht verbindlich; Sie sind deshalb auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht zur Zahlung des Gesamtkaufpreises verpflichtet. Sollten Sie die vereinbarten Zahlungsraten nicht begleichen, würden Sie gegen den Vertrag verstoßen und Ihrer Anzahlung verlustig gehen. Da die Anzahlung nur 3000 € beträgt, empfehlen wir Ihnen, den Vertrag zu unterzeichnen, da die Anzahlung rückerstattet wird, wenn der Bauträger nicht alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen sollte. |
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| ZAHLUNG & AUSGABEN |
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| Mit welchen Zahlungsraten kann ich rechnen? |
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Neubauten: |
Immobilien aus zweiter Hand: |
€3,000 bei Abschluss des Kaufvertrags
25% - 30 Tage später
25% - 90 Tage später
Restbetrag bei Ausstellung der Kaufurkunde |
€3,000 bei Abschluss des Kaufvertrags
10% - 30 Tage später
Restbetrag bei Ausstellung der Kaufurkunde |
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| Welche Kosten kommen beim Erwerb einer Immobilie auf mich zu? |
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Beispiel: |
Kaufpreis der Immobilie
MwSt. @ 7%
Stempelsteuer @ 1%
Notargebühren
Grundbuchamt
Versorgungsdienste
Anwaltshonorar 1%
Gesamtpreis |
200,000€
14,000€
2,000€
1,000€
300€
300€
2,000€
219,600€ |
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| Wann muss ich die Kosten begleichen? |
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| Steuer, Grundbuch und Notar bei Ausstellung der öffentlichen Kaufurkunde. 50% des Anwaltshonorars sind bei Beauftragung und 50% bei Ausstellung der öffentlichen Kaufurkunde fällig. |
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| Wie hoch sind die Gesamtkosten für ein Hypothekendarlehen? |
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| Die Kosten eines Hypothekendarlehens betragen rund 3-4% des geliehenen Betrags. |
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| Muss ich für die Überweisung meiner Rentenzahlungen Gebühren bezahlen? |
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| Nach den EU-Vorschriften für Banken dürfen für die Überweisung von Renten keine Gebühren erhoben werden. |
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