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| Selbstständige |
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Ein Selbstständiger oder Einzelkaufmann ist eine natürliche Person, die persönlich und direkt eine gewinnbringende Geschäftsaktivität ausübt, nicht arbeitsvertraglich gebunden ist und die bezahlten Dienste dritter Personen in Anspruch nehmen kann. |
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Diese in Spanien existierende Rechtsfigur bietet eine gute Möglichkeit, ein kleineres Geschäft ins Leben zu rufen, da sie den Start und den Betrieb des Geschäfts einfach und kostengünstig macht. Diese Möglichkeit wird oft genutzt, um ein Geschäft mit der Aussicht auf die spätere Gründung einer Gesellschaft zu starten. |
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Vorteile: |
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Geringe Kosten und Anspruch auf Krankenversicherung nach dem spanischen Sozialversicherungssystem: Der Selbstständige zahlt jeden Monat einen Beitrag an die Sozialversicherung (ungefähr €250; es gibt, zum Beispiel für unter 30-Jährige Ermäßigungen). Diese Beiträge verleihen dem Selbstständigen einen Anspruch auf medizinische Versorgung und eine Pension, wenn er oder sie in den Ruhestand geht.
Wenn er oder sie sich krank meldet, hat er oder sie ab dem 4. Tag der Krankmeldung Anspruch auf eine finanzielle Beihilfe.
Auch wenn es einige Vorteile für einen Selbstständigen gibt, kann sein Rechtsstatus nicht gänzlich mit dem eines Arbeitnehmers gleichgesetzt werden. In den letzten Jahren wurde jedoch in Spanien versucht, Arbeitsbedingungen für Selbstständige zu schaffen, die mit denen von Arbeitnehmern vergleichbar sind.
In Kürze wird es in Spanien zu diesem Zweck Gesetzesänderungen geben. Am 29/09/2006 wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der folgende Verbesserungen vorschlägt: die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestands; einen besonderen Beitragssatz für Teilzeitarbeit bei bestimmten Arten von Geschäftstätigkeiten; Mutter- und Vaterschaftsurlaub; und vorzeitige Versicherungsleistungen bei Schwangerschaft oder Stillen.
Söhne und Töchter unter 30 Jahren erhalten Beitragsermäßigungen bei der Sozialversicherung, wenn sie als Selbstständige im Familienbetrieb arbeiten. Und eine ähnliche Art von Unterstützung wie die Arbeitslosenunterstützung ist vorgesehen, wenn ein Selbstständiger sein Geschäft, sein Gewerbe oder seinen Beruf aufgibt.
Diese wichtigen Verbesserungen werden in einigen Fällen eine leichte Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge mit sich bringen, aber die die zusätzliche Anstrengung wird durch einen guten sozialen Schutz ausgeglichen, der alle Bedürfnisse abdeckt.
Alle diese Maßnahmen werden derzeit im Parlament diskutiert. Wenn sie vom Kongress und Senat verabschiedet werden, erhalten sie deshalb Gesetzeskraft.
- Steuerpflichten sind einfacher als bei Unternehmen: eine Eintragung in das Register für Gesellschaften ist nicht erforderlich.
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Nachteile: |
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- Es gibt keinen Unterschied zwischen Geschäfts- und persönlichem Vermögen, so dass das persönliche Vermögen in Gefahr sein kann, wenn das Geschäft seine Schulden nicht bezahlen oder seinen Verbindlichkeiten nachkommen kann.
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Steuerverfahren und - pflichten |
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Wir organisieren alles für Sie und wenn wir alle erforderlichen Unterlagen haben, können Sie Ihre Geschäftstätigkeit innerhalb von 14 Tagen aufnehmen. |
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Wir müssen wissen, wer das Geschäft betreiben will, um die entsprechende Steuernummer (NIE- Identifikationsnummer für Ausländer) zu besorgen, und wir brauchen eine Adresse in Spanien zu Steuerzwecken sowie ein Bankkonto auf den Namen des Betreffenden, von dem die Steuern abgebucht werden können. Außerdem müssen wir wissen, welche Art von Geschäft betrieben werden soll. |
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Mit diesen Informationen melden wir Ihr Geschäft beim Finanzamt und der Sozialversicherung an, besorgen Ihre Sozialversicherungsnummer und machen alles in kürzester Zeit startklar. |
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| Steuerpflichten: |
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- Der/Die Selbstständige ist verpflichtet, eine offizielle Rechnung auf seinen/ihren Namen für die erbrachten Leistungen auszustellen und MwSt. auf seine/ihre Verkäufe zu berechnen.
- Man muss vierteljährliche und jährliche MwSt.-Erklärungen abgeben und einen Teil seiner Gewinne zahlen (vierteljährliche Akontozahlung auf die Einkommenssteuer).
- Für die MwSt. auf steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen besteht ein Rückerstattungsanspruch.
- Die Geschäftsperson ist für die Geschäftsgewinne steuerpflichtig und muss dafür eine Einkommensteuererklärung abgeben.
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